Aktuelles

Aktuelles-Detail

Steigende EnergiekostenWas jetzt auf Sie zukommt

Die Zeiten, in denen man die Heizung unbekümmert auch mal etwas höher aufdrehen konnte, sind vorbei. Denn aufgrund der  unaufhörlich steigenden Gaspreise sowie diverser durch die Bundesregierung festgelegter Umlagen an die Verbraucher sind die Kosten für Gas, Strom und Co. geradezu explodiert. Die gesamte Bevölkerung ist zum Sparen aufgerufen. Doch was bedeutet das für unsere Mieterinnen und Mieter?    

Die Bundesregierung hat am 4. August 2022 das Energiesicherheitsgesetz überarbeitet und dabei beschlossen, dass Gasimpor-
teure die gestiegenen Beschaffungskosten zu 90 %, in Form einer Gasumlage an ihre Kunden weitergeben können. Diese muss ab dem 1. Oktober 2022 von allen Gaskunden getragen werden.

Am 15. August 2022 hat die Trading Hub Europe (THE) die Höhe der Gasumlage mit 2,419 Cent/kWh netto bekanntgegeben. Die Gasumlage ist vorerst bis zum 1. April 2024 befristet und kann vierteljährlich angepasst werden.

Zusätzlich zu dieser Umlage wird ebenfalls am 1. Oktober 2022 die Gas-Speicherumlage eingeführt. Auch diese muss von allen Gaskunden getragen werden. Hier soll vorab keine Berechnung stattfinden. Die Gasversorger rechnen jedoch mit einem Betrag von 1,00 Cent/kWh netto.

Schon länger Bestandteil des Gaspreises ist die Regelenergieumlage, welche bisher allerdings nicht an die Verbraucher weitergegeben wurde bzw. deren Höhe bei 0,00 Cent/kWh lag. Diese Regelenergieumlage wurde ebenfalls neu berechnet und soll ab 1. Oktober 2022 bei 0,57 Cent/kWh netto liegen. All diese Umlagenwerden monatlich fälligund unterliegen dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 %.

Um unseren Mietern hohe Nachzahlungen im Jahr 2023 zu ersparen, passen wir deshalb die monatlichen Heizkostenvorauszahlungen ab dem 1. Oktober 2022 an.  Alle Kunden werden in den kommenden Wochen schriftlich über die neu zu entrichtenden Abschläge informiert.

Gleichzeitig möchten wir bemerken, dass sich diese Anpassung lediglich auf die Einführung der vorgenannten Umlagen bezieht. Aktuell gehen wir davon aus, dass unser Gasliefervertrag, welcher eine reguläre Laufzeit bis 31. Dezember 2023 hat, weiterhin bestehen bleibt. Sollte die Bundesnetzagentur jedoch die Gasnotlage feststellen, kann der Versorger diesen Vertrag einseitig kündigen. Wenn dies geschieht, wäre dann der am Markt aktuell übliche Preis für Gas zu zahlen. In diesem Fall wären weitere, erhebliche Anpassungen der Vorauszahlungen unumgänglich.

Aktuell können wir als Wohnungsunternehmen leider nichts anderes tun, als unsere Mieterinnen und Mieter über Einsparmaßnahmen zu informieren. Unsere Mieter haben beispielsweise die Möglichkeit, Informationsmaterial als Flyer in unserer Geschäftsstelle zu erhalten oder auf unserer Website zu downloaden.

Während einige deutsche Wohnungsunternehmen die allgemeine Heiztemperatur in ihren Gebäuden zur Energieeinsparung aktuell pauschal absenken, brauchen unsere Mieter keine Angst haben, dass dies auch in unseren Objekten passieren wird. Die seit jeher empfohlenen Mindesttemperaturen in Wohnräumen sowie das regelmäßige Heizen und Lüften in den kalten Monaten entspricht bauphysikalischen Berechnungen. Ein übermäßiges Absenken der Heiztemperatur würde dagegen über kurz oder lang zu einer Verlagerung des Taupunktes und daraus resultierender gesundheitsschädlicher Schimmelbildung führen.

Sollten Sie Fragen oder Sorgen rund um das Thema Heizkosten haben, stehen Ihnen unsere Mitarbeiter während unserer Mietersprechzeiten gern zur Seite.