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Rauchmelderpflicht in Sachsen

Alle sächsischen Vermieter sind verpflichtet bis spätestens Ende 2023 ihre Wohnungen und Wohnhäuser mit Rauchmeldern auszustatten. Hintergrund: Anfang Januar 2022 verabschiedete das sächsische Kabinett einen ersten Entwurf für die Überarbeitung der sächsischen Bauordnung (SächsBo). Über den Entwurf zur Beschlussfassung entschied Anfang Juni 2022 abschließend der Landtag. Die Übergangsfrist endet am 31. Dezember 2023. Was Sie jetzt wissen müssen, erfahren Sie hier:

Wie erhalte ich einen Termin zur Installation?

Die Oschatzer Wohnstätten GmbH hat sich dazu entschlossen, alle Wohnräume (ohne Küche und Badezimmer) sowie Flure, die zu diesen Räumen führen, mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Die Anzahl richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten.

Als Mieter wird Ihnen ca. drei Wochen vor der Maßnahme schriftlich ein Termin zugesandt. Die Installation der Rauchmelder erfolgt durch die Wowest Sicherheitstechnik GmbH, welche über die ista SE beauftragt wurde. Bitte gewähren Sie zum genannten Zeitraum den Monteuren der Firma Zutritt zu Ihrer Wohnung. Sollten Sie den Termin nicht wahrnehmen können, melden Sie sich bitte umgehend bei uns. Wichtig ist in diesem Zusammenhang zu wissen, dass bei der Vereinbarung eines Ausweichtermins Kosten entstehen. Die Installation bleibt für Sie natürlich kostenfrei, allerdings berechnet der Dienstleister bei einem abweichenden Termin Anfahrtskosten, die vom Mieter zu tragen sind.

Wer muss Rauchmelder installieren?

Der Eigentümer des Gebäudes muss die Rauchmelder installieren. Bitte beachten Sie jedoch, dass dem Mieter bei Nichtwahrnehmung des festgelegten Termins und einem damit notwendigen Ausweichtermin Anfahrtskosten des Dienstleisters in Rechnung gestellt werden.

    Wer ist für die Wartung und Sicherstellung der Betriebsbereitschaft verantwortlich?

    Um den Serviceaufwand in den kommenden Jahren so gering wie möglich zu halten, werden Geräte der sogenannten Bauweise C des Wärmemessdienstleisters ista SE verbaut. Bei dieser Bauweise ist die Überwachung bzw. Wartung mittels Ferninspektion via Funk für die nächsten 10 Jahre zugelassen. Im Idealfall muss in dieser Zeit kein Monteur in Ihre Räumlichkeiten, um die Geräte zu prüfen.

    Rechtliche Grundlage

    Hier finden Sie die Sächsische Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Mai 2016 (SächsGVBl. S. 186), die zuletzt durch das Gesetz vom 01. Juni 2022 (SächsGVBl. S. 366) geändert worden ist.

    Kosten

    Der Vermieter ist berechtigt, die Kaltmiete pro Jahr mit 8 % der Anschaffungskosten der Geräte im Rahmen einer Modernisierungsumlage zu erhöhen. Die umlagefähigen Kosten betragen somit voraussichtlich 2,70 EUR pro Gerät im Jahr bzw. 0,23 EUR im Monat. Die zu erwartenden laufenden Servicekosten pro Jahr betragen aktuell 3,87 EUR im Jahr. Den tatsächlichen jährlichen Modernisierungs- und Servicebetrag teilen wir Ihnen nach Abschluss der Maßnahme mit. Um die Kosten für Sie so gering wie möglich zu halten, haben wir auf eine umlagefähige Bedarfsermittlung verzichtet.