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Neues Wohngeld 2023

Die Belastung durch Wohnkosten ist für viele Haushalte mit niedrigem Einkommen hoch. Dieser Zustand hat sich im vergangenen Jahr noch weiter verschärft. Mit dem neuen Wohngeld sind seit dem 1. Januar 2023 mehr Menschen wohngeldberechtigt. Wer genau diese Leistungen erhält und welche Unterlage Sie für eine Beantragung benötigen, haben wir Ihnen kurz zusammengefasst:

Allgemeine Informationen

Wohngeld dient der Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Es wird als Zuschuss zur Miete geleistet.

Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Wer also einen Anspruch auf Wohngeld hat, sollte den Wohngeldantrag beim Landratsamt Nordsachsen stellen. Wichtig ist, dass bereits ein gültiger Mietvertrag vorliegt.

Grundsätzlich wird das Wohngeld für eine Dauer von 12 Monaten bewilligt. Dieser kann aber sowohl kürzer als auch länger ausfallen. Die Leistungen werden ab dem Monat gezahlt, in dem der Wohngeldantrag bei der zuständigen Stelle eintrifft. Eine rückwirkende Bewilligung ist also nicht möglich.

Seit Juni 2021 können Berechtigte im Landkreis Nordsachsen ihren Wohngeldantrag auch online über das Serviceportal www.amt24.sachsen.de stellen. Auch erforderliche Unterlagen wie der Mietvertrag sowie Nachweise über Einkommen und Mietzahlungen können online eingereicht werden.

Mietzuschuss Voraussetzungen

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld bekommen, hängt davon ab,

  • wie viele Haushaltsmitglieder zu Ihrem Haushalt gehören,
  • wie hoch das Gesamteinkommen ist,
  • wie hoch die zuschussfähige Miete ist.

Zu berücksichtigen ist das im Bewilligungszeitraum zu erwartende Einkommen. Dafür werden in der Regel die Einkünfte aller Haushaltsmitglieder der letzten 12 Monate vor Antragstellung herangezogen.
Ob eine Einnahmeart anrechnungsfrei zu stellen ist und welche Frei- und Abzugsbeträge es gibt, entscheidet die Wohngeldstelle auf Grundlage des Wohngeldgesetzes. Freibeträge sind z.B. möglich bei Schwerbehinderung, Alleinerziehung, Unterhaltspflichten oder wenn Kinder über eigenes Einkommen verfügen.

Vom Wohngeld ausgeschlossen sind Haushaltsmitglieder, welche eine der nachfolgenden Leistungen beziehen:

  • Leistungen des Arbeitslosengeldes II und Grundsicherung für Arbeitssuchende
  • Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Leistungen der ergänzenden Hilfen zum Lebensunterhalt oder anderer Hilfen in einer Einrichtung
  • Leistungen in besonderen Fällen und Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, wenn dabei die Kosten der Unterkunft einbezogen wurden

    Wohngeldberechtigt?

    Ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben, können Sie vorab mit dem Wohngeldrechner (vom Landratsamt Nordsachsen empfohlen) berechnen.

    Notwendige Unterlagen

    Zur Beantragung von Wohngeld benötigen Sie folgende Unterlagen:

    • Antrag (bei uns erhältlich)
    • Einkommensnachweise
    • Mietvertrag bzw. Mietbescheinigung
    • Mietzahlungsnachweis der letzten drei Monate

    Welche Miete berücksichtigt werden kann muss anhand des Mietvertrages ermittelt werden und richtet sich u. a. auch nach dem Wohnort und der Zahl der Haushaltsmitglieder. Heizkosten und Warmwasserkosten werden nicht berücksichtigt.

    Kontakt

    Für weitere Informationen oder Fragen zum Thema Wohngeld stehen Ihnen die Mitarbeiter des Landratsamtes Nordsachsen zur Verfügung.

    Landratsamt Nordsachsen
    Schloßstraße 27 | 04855 Torgau
    T +49 (0) 3421 758-6280
    www.landkreis-nordsachsen.de