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Änderung des Telekommunikationsgesetzes

Zirka 12,5 Millionen Haushalte in Deutschland erhielten die TV-Grundversorgung bisher über Breitbandnetze als Teil der Wohnungsmiete. Ende 2021 hat der Gesetzgeber die Abschaffung des "Nebenkostenprivilegs" für Kabelgebühren beschlossen, welches nun durchgesetzt wird. Doch was verbirgt sich dahinter? Und was bedeutet das für Ihre Antennengebühren?

Unser Unternehmen betreibt bereits seit mehr als 30 Jahren die Kabelnetzanlage in Oschatz. Nicht nur unsere ca. 1.400 Wohnungen werden darüber mit Kabelfernsehen versorgt, sondern auch zahlreiche Ein- und Mehrfamilienhäuser anderer Hauseigentümer.

Verfügt ein Mehrfamilienhaus über einen gemeinsamen Kabelanschluss, konnten Hauseigentümer bzw. die Hausverwaltung die Kabelgebühren bisher über die Nebenkosten abrechnen. Diese Umlage der Antennenkosten über die Betriebskostenabrechnung auf alle Hausbewohner nennt man Nebenkostenprivileg. Die Politik hat die Kabelgebühren nun aber aus den Nebenkosten gestrichen, um Mietern die Wahlmöglichkeit eines individuellen Anbieters zu erleichtern. Das entsprechende Gesetz trat am 1. Dezember 2021 in Kraft. Durch die Änderung des Telekommunikationsgesetzes ist die bisher gängige Berechnung der Antennengebühren für unser Unternehmen nur noch bis Ende 2023 möglich. Danach schreibt der Gesetzgeber vor, dass der Vertrag zwingend direkt zwischen dem Kabelnetzbetreiber und dem jeweiligen Nutzer abzuschließen ist und die Gebühren separat abgerechnet werden müssen.  

Im Fall eines Hauseigentümers, der unser Kabelnetz für seine Mieter nutzt, schloss der Vermietende bisher Sammelverträge mit uns als Kabelnetzbetreiber ab und berechnete die veranschlagten Kosten anteilig über die Nebenkostenabrechnung weiter. Aufgrund der Gesetzesänderung müssen diese Kabelnetznutzer bei Interesse nun direkt einen Vertrag mit unserem Unternehmen abschließen.  

Neben der Notwendigkeit eines neuen Vertragsabschlusses hat die Gesetzesänderung darüber hinaus auch sozialrechtliche Konsequenzen. Wurden die Kosten für den Kabelanschluss bisher vom Jobcenter übernommen, wenn diese als Nebenkosten im Mietvertrag enthalten waren, haben Bürgergeldempfänger nun kein Recht mehr auf die Übernahme. Nach richterlicher Entscheidung sind Empfänger von Bürgergeld nun verpflichtet, die Kosten für den Kabelanschluss zukünftig aus den Regelleistungen selbst zu zahlen.

Dieses Vorgehen, dass statt der einmaligen Berechnung der Gebühren an den Hauseigentümer nun jeder einzelne Kabelanschlussnutzer einen Vertrag erhalten und die jeweiligen Beträge separat abgerechnet werden müssen, stellt einen sehr hohen Verwaltungs- und Kostenaufwand für uns als Kabelnetzbetreiber dar. Wir gehen derzeit von einer Vervierfachung der notwendigen Kabelverträge bis Jahresende aus. Leider führt dieser bürokratische Mehraufwand im Umkehrschluss - wie bei allen Kabelanbietern - zu leicht steigenden Antennengebühren ab kommendem Jahr. In den vergangenen Wochen wurden bereits alle Mieter und Antennennutzer schriftlich über diese Änderung informiert und entsprechende Angebote unterbreitet. Wir freuen uns sehr, dass der überwiegende Teil unserer Nutzer mit unserem Service zufrieden ist und uns weiterhin als Kabelanbieter gewählt hat.

Kosten

Mit dem Kabelfernsehen der Oschatzer Wohnstätten GmbH stehen Ihnen zum Preis von nur 12,50 EUR pro Monat inkl. MwSt. eine Vielzahl von Fernsehprogrammen und zahlreiche Radiosender zur Verfügung. Mieter unseres Unternehmens profitieren zusätzlich von der Mehrwertsteuerbefreiung und zahlen für ihren Antennenvertrag lediglich 10,50 EUR monatlich.

Bei Fragen oder Interesse an einem Antennenvertrag kontaktieren Sie gern unsere Mitarbeiter oder senden Sie uns das Antragsformular ganz bequem per Mail.